Waldbrandverordnung Bezirk Mattersburg

Am 27.03.2023 wurde seitens der Bezirkshauptmannschaft Mattersburg, aufgrund der anhaltenden Trockenheit, die Waldbrandverordnung erlassen:

Rauchen, jegliches Feuerentzünden, Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen und auch Wegwerfen von Glasflaschen oder Glasscherben, in allen Waldgebieten und in Waldrandnähe sind verboten.

Wir bitten um Berücksichtigung der Maßnahmen, um Waldbrände zu verhindern.

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